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  Leistungen  
Lichtplanung Tageslicht (Grundlage HOAI)
Grundlage ist zunächst eine Analyse der Architektenplanung und der Nutzungsanforderungen. Zu den notwendigen architektonischen und lichttechnischen Grundlagen zählen hierbei u.a. die geplante Form und Funktion der Fassade, die Ermittlung der Besonnungszeiten, Sonnenstände und Strahlungswege. Die Aufgabenstellung einer üblichen Tageslichtplanung ist es dann die gewünschten und erforderlichen Eigenschaften der Verglasung und des Sonnenschutz-, Blendschutz- oder Tageslichtsystems zu ermitteln. In Zusammenarbeit mit den Architekten werden verschiedene Varianten zur Tageslichtnutzung entwickelt und erörtert. Hierbei spielen sowohl gestalterische, also insbesondere fassadenoptische Aspekte, und funktionale Aspekte eine Rolle. Das ausgewählte Konzept wird zum Entwurf ausgearbeitet, ein Erläuterungsbericht definiert die Lösung. Zur Veranschaulichung und Überprüfung des Entwurfes ist eine Visualisierung möglich. In der Ausführungsplanung stehen wir dem Architekten bei der Ausarbeitung von Regeldetails und Sonderlösungen beratend zur Seite. Im Rahmen der Vergabe erfolgt eine Bewertung der Angebote hisichtlich der ausgeschriebenen Eigenschaften. Auf Wunsch übernehmen wir im Rahmen der Objektüberwachung eine künstlerische Bauleitung sowie eine Begleitung bei der ersten Inbetriebnahme der Anlagen. Die Leistung orientiert sich am Leistungsbild und der Vergütung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieur) §52 Technische Ausrüstung. Die Kalkulation erfolgt auf der Grundlage der jeweiligen Aufgabenstellung und als Zeithonorar. Kontakt     |
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