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Leistungen
 
Lichtplanung Tageslicht (Grundlage HOAI)

Grundlage ist zunächst eine Analyse der Architektenplanung und der Nutzungsanforderungen.
Zu den notwendigen architektonischen und lichttechnischen Grundlagen zählen hierbei u.a.
die geplante Form und Funktion der Fassade, die Ermittlung der Besonnungszeiten, Sonnenstände
und Strahlungswege. Die Aufgabenstellung einer üblichen Tageslichtplanung ist es dann die
gewünschten und erforderlichen Eigenschaften der Verglasung und des Sonnenschutz-, Blendschutz-
oder Tageslichtsystems zu ermitteln.

In Zusammenarbeit mit den Architekten werden verschiedene Varianten zur Tageslichtnutzung
entwickelt und erörtert. Hierbei spielen sowohl gestalterische, also insbesondere fassadenoptische
Aspekte, und funktionale Aspekte eine Rolle. Das ausgewählte Konzept wird zum Entwurf ausgearbeitet,
ein Erläuterungsbericht definiert die Lösung. Zur Veranschaulichung und Überprüfung des Entwurfes
ist eine Visualisierung möglich.

In der Ausführungsplanung stehen wir dem Architekten bei der Ausarbeitung von Regeldetails
und Sonderlösungen beratend zur Seite. Im Rahmen der Vergabe erfolgt eine Bewertung der
Angebote hisichtlich der ausgeschriebenen Eigenschaften. Auf Wunsch übernehmen wir im Rahmen
der Objektüberwachung eine künstlerische Bauleitung sowie eine Begleitung bei der ersten
Inbetriebnahme der Anlagen.

Die Leistung orientiert sich am Leistungsbild und der Vergütung der HOAI (Honorarordnung
für Architekten und Ingenieur) §52 Technische Ausrüstung. Die Kalkulation erfolgt auf der
Grundlage der jeweiligen Aufgabenstellung und als Zeithonorar.


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