Die Vergütung für Planungsleistungen ist in der HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, verankert. Alle am Bau beteiligten Ingenieure und Planer sind ausschließlich im Auftrag des Bauherren haftend tätig und dürfen keine Provisionen von Hestellern und Handwerkern annehmen.
Unsere Planungsleistungen orientieren sich aufgrund unserer oben beschriebenen Leistungen an der Vergütung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Stand 2013, §52 Technische Ausrüstung. Wir erstellen Ihnen gerne unverbindlich ein Angebot.
Als grober Wert für die Ermittlung von Herstellungskosten kann folgender Wert zu Grunde gelegt werden:
Für die Lieferung von Leuchten und Zubehör und einschließlich der Montage dieser Komponanten werden i.d.R. rd. 2 - 2,5 % der Bausumme zur Gebäudeerstellung beansprucht.
Beratungsleistungen bieten wir Ihnen auf der Grundlage von Stundensätzen gem. HOAI oder als vereinbarte Pauschale an.
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot !   →
Unser Büro ist mit folgenden CAD-Arbeitsplätzen ausgestattet: